AZV Götzenthal
Hainichen Nr. 13 a
04639 Gößnitz
Telefon:
Fax:
03764 / 79 19-0
03764 / 79 19-19

Kostensatzung

Tarif- gruppe Tarif- nummer Gegenstand Gebühr
0   ALLGEMEINE VERWALTUNG  
00   Allgemeine Amtshandlungen
(Vorschriften der Tarifgruppen 01 bis 7 gehen den Vorschriften der Tarifgruppe 00 vor)
 
  000 Anordnungen für den Einzelfall 5,00 bis 250,00 Euro
  001 Beglaubigungen
Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien und dergleichen von eigenen Urkunden

0,50 Euro je Seite, mindestens 5,00 Euro
  002 Bescheinigung
Erteilung einer sonstigen Bescheinigung

5,00 bis 250,00 Euro
  003 Akteneinsicht
Einsicht in Akten und Bücher, soweit diese nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird

1,00 Euro je Akte oder Buch, mindestens 5,00 Euro
  004 Fristverlängerung
1. Verlängerung einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich machen würde
1/10 bis 1/4 der für die Ge- nehmigung oder Bewilligung vorgesehenen Gebühr, mindestens 5,00 Euro
2. Fristverlängerung in anderen Fällen 5,00 bis 25,00 Euro
  005 Zweitschriften
Erteilung einer Zweitschrift

1/10 bis 1/2 der für die Genehmigung oder Bewilligung vorgesehenen Gebühr, mindestens 5,00 Euro
  006 Niederschriften 5,00 bis 25,00 Euro je angefangene Stunde
01   Hauptverwaltung  
  010 Schreibauslagen
1. ohne Berücksichtigung der Art der Herstellung
für die ersten 50 Seiten
für jede weitere Seite


0,50 Euro je Seite,
0,15 Euro
2. wenn die Anfertigung besonders aufwendig ist (angefangene Seiten werden voll berechnet) 1,00 bis 2,50 Euro je Seite
7   ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN  
70   Allgemeine Amtshandlungen  
  700 Befreiung vom Anschluß- und/oder Benutzungszwang 7,50 bis 150,00 Euro
  701 Erteilung einer Anschluß- und Benutzungsgenehmigung für Entwässerungsanlagen 4 v.T. der geschätzten Bau- summe der Entwässerungs- anlage (Anschlußkanal und Grundstücksentwässerungs-anlage), mindestens 15,00 Euro
  702 Erteilung einer Anschluß- und Benutzungsgenehmigung zur Änderung von Entwässerungsanlagen in Abweichung von bereits genehmigten Entwässerungsanlagen
1. bei wesentlichen Änderungen
wie Tarifnummer 701
2. bei nicht wesentlichen Änderungen 15,00 bis 50,00 Euro
  703 Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung aufgrund einer Satzung 5,00 bis 500,00 Euro
  704 nachträgliche Auflagen, Rücknahme bzw. Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung nach Tarifnummer 703 5,00 bis 250,00 Euro
  705 Anordnung zur Erfüllung einer satzungsmäßigen Verpflichtung 7,50 bis 250,00 Euro
77   Untersuchung von Abwasserproben
aus privaten, gewerblichen und industriellen Abscheide- oder Abwasserreinigungsanlagen bzw. deren Meß- schächten sowie aus sonstigen Entnahmestellen der Grundstücksentwässerungsanlagen
 
  770 Sonstige Untersuchungen  
  770.01 Probeentnahme, qualifiziert 8,00 Euro
  770.02 Probeentnahme, automatisch 18,00 Euro
  770.03 Geruch, Trübung, Farbe 5,00 Euro
  770.04 pH-Wert 5,00 Euro
  770.05 elektrische Leitfähigkeit 5,00 Euro
  770.06 absetzbare Stoffe 5,00 Euro
  770.07 abfiltrierbare Stoffe 8,00 Euro
  770.08 Trockensubstanzbestimmung 7,50 Euro
  770.09 Glühverlust 15,00 Euro
  770.10 Ammonium 10,00 Euro
  770.11 Nitrat 10,00 Euro
  770.12 Nitrit 10,00 Euro
  770.13 Phosphat, gesamt 10,00 Euro
  770.14 Phosphat, ortho 10,00 Euro
  770.15 Stickstoff gesamt (anorganisch und organisch) 15,00 Euro
  770.16 biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB5) 15,00 Euro
  770.17 chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 10,00 Euro
  770.18 Basekapazität/ Säurekapazität 10,00 Euro
  770.19 Auswertarbeiten je angefangene Stunde 30,00 Euro

Kostensatzung