AZV Götzenthal Hainichen Nr. 13 a 04639 Gößnitz |
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Telefon: Fax: |
03764 / 79 19-0 03764 / 79 19-19 |
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Kleineinleiterabgabe
Zur Kleineinleiterabgabe wird herangezogen, wer im Jahresdurchschnitt weniger als 8 m³ pro Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen in ein Oberflächengewässer oder in den Boden einleitet. Die Abgabe wird vom Land Sachsen erhoben und durch den AZV Götzenthal an die Kleineinleiter weiterberechnet. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Einwohner zum Stichtag (30.06. des Jahres).
Folgende Kleineinleiterabgabe/Verwaltungsgebühr wird erhoben:
Veranlagungsjahr | Art der Gebühr/Abgabe | Höhe der Gebühr |
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seit 2006 | Kleineinleiterabgabe Verwaltungsgebühr |
17,90 Euro je Einwohner 12,85 Euro je Bescheid |