AZV Götzenthal
Hainichen Nr. 13 a
04639 Gößnitz
Telefon:
Fax:
03764 / 79 19-0
03764 / 79 19-19

Zur Kleineinleiterabgabe wird herangezogen, wer im Jahresdurchschnitt weniger als 8 m³ pro Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen in ein Oberflächengewässer oder in den Boden einleitet. Die Abgabe wird vom Land Sachsen erhoben und durch den AZV Götzenthal an die Kleineinleiter weiterberechnet. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Einwohner zum Stichtag (30.06. des Jahres).
Folgende Kleineinleiterabgabe/Verwaltungsgebühr wird erhoben:

VeranlagungsjahrArt der Gebühr/AbgabeHöhe der Gebühr
seit 2006 Kleineinleiterabgabe
Verwaltungsgebühr
17,90 Euro je Einwohner
12,85 Euro je Bescheid