AZV Götzenthal Hainichen Nr. 13 a 04639 Gößnitz |
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Telefon: Fax: |
03764 / 79 19-0 03764 / 79 19-19 |
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Aufwandsersatz für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung der Anschlusskanäle
Anschlusskanäle sind Grundstücksanschlüsse im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen bis zur Grundstücksgrenze und gehören zu den öffentlichen Abwasseranlagen. Sie stehen im Eigentum des AZV.
Den tatsächlich entstandenen Aufwand für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung dieser Anschlusskanäle trägt derjenige, der zum Zeitpunkt der Herstellung des Anschlusskanals, im Übrigen zum Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahme Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigter ist. Weitere Regelungen zum Aufwandsersatz finden Sie in § 12 der Abwassersatzung.
Für weitere Informationen zu diesem Thema steht Ihnen Frau Wilfling unter der Telefonnummer 03764/7919-30 gern zur Verfügung.