AZV Götzenthal Hainichen Nr. 13 a 04639 Gößnitz |
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Telefon: Fax: |
03764 / 79 19-0 03764 / 79 19-19 |
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Allgemeine Informationen
In der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben (Entsorgungssatzung) ist die Abwasserbeseitigungspflicht im gesamten Verbandsgebiet des Abwasserzweckverbandes Götzenthal (AZV) für abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen geregelt.
Die Abfuhr von Fäkalschlamm aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen erfolgt nach einem monatlichen Tourenplan. Die Notwendigkeit zur Schlammentsorgung von vollbiologischen Kleinkläranlagen (vbKKA) wird i. d. R. zur Wartung von dem Wartungsmonteur auf dem Protokoll vermerkt. Bei rechtzeitigem Vorliegen des Protokolls beim AZV Götzenthal wird das entsprechende Grundstück in den monatlichen Tourenplan aufgenommen. Die Eigentümer werden schriftlich darüber informiert. Besteht Leerungsbedarf vor dem geplanten Termin, so ist die Leerung beim AZV Götzenthal mindestens 14 Tage vorher anzumelden.
Abflusslose Gruben werden vollständig und mechanische Kleinkläranlagen bis auf 1/6 des Schlammes geleert. Bei vollbiologischen Anlagen richtet sich die Leerung nach den Vorgaben des Herstellers. Dabei sind die Hinweise auf dem Wartungsprotokoll zu beachten. Nach der Entleerung sind Kleinkläranlagen von den Betreibern wieder mit Wasser zu füllen.
Seit 01.01.2018 erfolgt der Fäkalientransport über die Firma SSD Entsorgung & Rohrreinigung GmbH Crimmitschau (Tel. 03762 942155).
Eigenmächtige Beauftragung anderer Firmen oder sonstige eigene Leerung der Anlagen ist auf Grund der Überlassungspflicht nicht gestattet und wird entsprechend geahndet.
Weniger belastbare Wege und Plätze, die entweder mit kleineren Fahrzeugen oder mit geringeren Füllmengen befahren werden müssen, sind dem AZV Götzenthal oder der Entsorgungsfirma rechtzeitig vom Grundstückseigentümer bekannt zu geben.
Bitte sorgen Sie in Ihrem eigenen Interesse dafür, dass ein Ansprechpartner anwesend ist, der die erbrachte Leistung durch Unterschrift bestätigen kann. Weiterhin sorgen Sie bitte dafür, dass das Entsorgungsunternehmen ungehinderten Zutritt zu der Abwasseranlage hat und dass das zur Verdünnung und Spülung erforderliche Wasser bereitsteht!
Sollte eine Leerung im festgelegten Zeitraum nicht oder nur an bestimmten Tagen möglich sein, so melden Sie dies bitte umgehend. Unterbleibt eine Meldung Ihrerseits ohne triftigen Grund und ist eine Leerung der Abwasseranlage nicht möglich, so haben Sie die Kosten der Leerfahrt zu tragen.
Die Rechnungslegung für den Transport und die Entsorgung der Fäkalien erfolgt durch den AZV Götzenthal.
Besonderheiten bei der Stilllegung von KKA:
Im Zusammenhang mit der Liquidierung von Kleinkläranlagen (KKA) bzw. der Umrüstung auf vollbiologische KKA möchten wir darauf hinweisen, dass die Firma SSD Entsorgung & Rohrreinigung GmbH vom AZV Götzenthal nur mit Abfuhr, Transport und Übergabe des Fäkalschlamms beauftragt ist. In der Entsorgungsgebühr von 35,69 €/m³ für Kleinkläranlagen bzw. 26,04 €/m³ für abflusslose Gruben, welche vom AZV Götzenthal erhoben wird, ist lediglich eine komplette Leerung bei Stilllegung der Anlage enthalten.
Sollten Sie eine Reinigung (Endreinigung) der Anlage wünschen, so weisen wir darauf hin, dass dafür zusätzliche Kosten entstehen. Diese werden direkt von der Entsorgungsfirma erhoben.
Da eine solche Endreinigung der Anlage nicht zur Abwasserbeseitigungspflicht des AZV Götzenthal gehört, kann der Kunde für diese Leistung natürlich auch eine von ihm gewählte Firma beauftragen.
Beachten Sie bitte auch die weiteren Bestimmungen der Entsorgungssatzung des AZV Götzenthal sowie deren Änderungssatzungen, die bis 2004 im Amtsblatt der Stadt Meerane bzw. der Gemeinden Dennheritz und Schönberg, bis Juni 2017 im Amtsblatt des AZV Götzenthal und seit Juli 2017 auf der Homepage des AZV Götzenthal öffentlich bekanntgegeben wurde.
Auskünfte hierzu und zu anderen Problemen der Abwasserbeseitigung können Ihnen auch die Mitarbeiter des AZV Götzenthal erteilen (Tel. 03764 79190).